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WAVV

WAVV ortet durch § 1 Abs. 1, Z 8b der Novelle zur 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung massiveBenachteiligung für Wiener Apartmentvermieter

19. April 2018

Novelle zur 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung. Die Regierung hat sich in ihrem Programm 2017 bis 2022 unter anderem auch vorgenommen, die 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung, in der die Genehmigungspflicht von gewerblichen Betriebsanlagen geregelt ist, maßgeblich zu entbürokratisieren. Seit einigen Wochen läuft nun das allgemeine Begutachtungsverfahren der neuen Regierungsvorlage, in der auch Apartmentbetriebe geregelt sind. Als Interessenvertretung der Wiener Ferienwohnungsvermieter begrüßt die WAVV die einschlägigen Bemühungen der Regierung zwar, sieht allerdings eine massive Benachteiligung von Ferienwohnungsvermietern im städtischen Bereich.

Stephanie-Rank©David-Faber
Stephanie-Rank©David-Faber

WAVV fordert daher die Streichung des Punkts § 1 Abs. 1; Z 8b

„Es freut uns grundsätzlich sehr, dass die Regierung nun auch die Regelung hinsichtlich der österreichischen Apartmentbetriebe entbürokratisieren möchte“, erläutert Stephanie Rank, Präsidentin der Wiener Apartmentvermieter Vereinigung (WAVV) und bezieht sich damit auf die angekündigte Aufstockung von bisher 10 auf 30 Betten für das freie Gastgewerbe – also ohne Betriebsanlagengenehmigung. „Nur leider befürchten wir dem vorliegenden Entwurf zufolge eine massive Benachteiligung von Ferienwohnungsvermietern im städtischen Bereich“, so die WAVV-Präsidentin, die damit konkret den folgenden Punkt in der Regierungsvorlage zur Novelle der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung anspricht: „… für die Betriebsanlage werden ausschließlich Gebäude verwendet, die entweder nur der Beherbergung oder zusätzlich zur Beherbergung keinen anderen Zwecken als den privaten Wohnzwecken des Betriebsanlageninhabers dienen, und …“ (§ 1 Abs. 1; Z 8b)

„Demnach gilt als Voraussetzung für eine Ausweitung des Bettenangebots im Rahmen des freien Gastgewerbes, dass die betroffenen Objekte nur vom Apartmentvermieter und seiner Familie bewohnt werden bzw. außer der Beherbergung nicht anderweitig betrieblich genutzt werden dürfen. Dann ist aber auch klar, dass die in der Novelle geplante Erweiterung des freien Gastgewerbes für Betroffene in Wien de facto nicht besteht. Mit anderen Worten: Alle Wiener Apartmentvermieter, die ihr Angebot auf mehr als 10 Betten aufstocken möchten, müssen das umfassende Betriebsgenehmigungsverfahren durchlaufen – mit all dem bürokratischen Aufwand, der damit verbunden ist“, so Stephanie Rank. „Auch wenn es beispielsweise nur um ein oder zwei zusätzliche Betten geht!“

Das Argument der Lärm- und Anrainerbelästigung ist aus Sicht der WAVV-Präsidentin nicht nachvollziehbar, da einerseits die Eigentümer ohnehin ihre Zustimmung geben müssen und „andererseits durch die Aufstockung auf 30 Betten sicherlich nicht mit einer massiven Steigerung des Geräuschpegels zu rechnen ist. In der Novelle wird ja auch davon ausgegangen, dass es diesbezüglich keinen Unterschied macht, ob ein Einzelhandelsbetrieb eine Betriebsfläche von 200m² oder 600m² hat. Warum sollte das bei einem Beherbergungsbetrieb anders sein?“, so Stephanie Rank.

Die WAVV-Präsidentin verweist in diesem Zusammenhang auf die Erläuterungen zur Novelle, in denen eindeutig hervorgeht, dass die Genehmigungsfreistellung für Familienbetriebe im Beherbergungsbereich erleichtert werden soll. „Das muss aber für alle gelten! Auch für die Wiener Apartmentvermieter“, betont Stephanie Rank und fordert daher die Streichung dieses Passus (§ 1 Abs. 1; Z 8b). „Denn er stellt aus unserer Sicht eine eindeutige Schlechterstellung der städtischen Ferienwohnungen gegenüber den ländlichen dar. Gerade der Städtetourismus ist aber ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Tourismus insgesamt – und ganz besonders gilt das für Wien.“

Über die WAVV

Die Wiener Apartmentvermieter Vereinigung (WAVV) wurde im Jahr 2015 mit dem Ziel gegründet, faire Bedingungen für alle Wiener Vermieter von Ferienwohnungen und Apartments zu schaffen. Das Präsidium der Interessengemeinschaft setzt sich aktuell aus Stephanie Rank (Präsidentin), Andreas Novotny und Christian Rank (beide Vizepräsidenten) zusammen. Zurzeit zählt die WAVV 60 Mitglieder, die zusammen über ein Kontingent von mehr als 450 Ferienwohnungen und Apartments in Wien verfügen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50 Euro jährlich.

Hier geht´s zur WAVV-Webseite
19. April 2018
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